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02.11.2020 19:51 Alter: 3 yrs
Kategorie: Aktuelles

ESL: Aktuelle Covid 19 Regelung für Kader Eisschnellläuferinnen und Eisschnellläufer des Tiroler Eislaufverbandes



Richtlinien für Kader Eisschnellläuferinnen und Eisschnellläufer des Tiroler Eislaufverbandes Bestimmungen ab 03.11.2020

Die folgenden Ausführungskriterien und Verhaltensregeln gelten für alle teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler (inkl. den Erziehungsberechtigen) sowie Trainerinnen und Trainer

für Kader Eisschnellläufer des Tiroler Eislaufverbandes.

Neben dem Einhalten der Regelungen für den Trainingsbetrieb ist es selbstverständlich, dass die Vorgaben der Bundesregierung für das private Leben in der jeweils aktuellen Fassung vollständig eingehalten werden, um das Risiko einer Ansteckung möglichst gering zu halten.


1.
Die Gesundheit und Sicherheit aller Verbandssportler hat oberste Priorität.

2. Aus der persönlichen Risikoeinschätzung der einzelnen Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Funktionärinnen und Funktionäre für sich und der damit verbundenen Entscheidung am Training, Rennen oder sonstigen Vereinsmaßnahmen teilzunehmen oder fernzubleiben, drohen bei Information selbstverständlich keinerlei Nachteile.

3. Entscheidungen für minderjährige Sportlerinnen und Sportler werden durch deren Erziehungsberechtigte getroffen.

4. Vom aktuellen Betretungsverbot von geschlossenen Sportstätten (Tiroler Wasserkraft Arena) ausgenommen sind nach §3 Z6 Bundessportförderungsgesetz 2017 folgende Personen:

a. Leistungs-/Spitzensportlerinnen und Sportler und deren Trainerinnen und Trainer. Eltern dürfen geschlossene Sportstätten nicht betreten. Spitzensport gemäß §3 Z6 undessportförderungsgesetz 2017 ist nach Absprache mit dem österreichischen Verbandspräsident Dr. Hans Spohn dahingehend auszulegen, dass ein verbandsmäßig betriebener Eisschnelllaufsport (aktuelle Kaderzugehörigkeit) und/oder der Besuch des Sport BORG (Nachwuchsleistungssport) unter den Leistungs-/Spitzensport fällt.

b. Das heißt für uns konkret: alle Sportlerinnen und Sportler, die im Kader des Tiroler Eislauf Verband sind oder das Sport BORG besuchen, dürfen weiterhin die Eiszeiten des TEV am Dienstag und am Samstag in der TIWAG Arena nutzen, bis wir auf der 400m Eisbahn die Möglichkeiten zum Trainieren haben. Für unsere Jüngsten ientfällt vorläufig die Möglichkeit in der Eishalle zu trainieren.

5. Sportstätten im Freien können zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, von allen Vereinsmitgliedern betreten werden. Ein Training im Freien kann somit für alle Eisschnelllauf Sportlerinnen und Sportler des TEV weiterhin angeboten werden, also auch für unsere Jüngsten. Ein Mindestabstand von einem Meter ist dabei einzuhalten. Die 400m Eisbahn soll mit 14.11.2020 in Betrieb gehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann alle Vereinsmitglieder wieder am Eis im Freien trainieren.

6. Das Training für Leistungssportschüler am Dienstag und am Donnerstag in der Früh findet weiterhin unter der Leitung von Florian  Jäger statt.

7. Entsendungen zu Rennen im Ausland erfolgen bis auf weiteres ausschließlich über den Fachverband nicht über die Vereine. Athletinnen und Athleten, die ins Ausland reisen, brauchen eine gültige Bestätigung des Österreichischen Verbandes.

 

Bei einem Verstoß gegen die Ausführungskriterien und Verhaltensregeln kann der/die betroffene(n) Sportler/in nicht mehr am aktuellen Training teilnehmen und die Eltern werden kontaktiert.

 

Bei Krankheitssymptomen beziehungsweise Krankheit innerhalb der Familie, soll dringlich von einer Trainingsteilnahme abgesehen werden.